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Immobilien mit Energieausweis erfolgreicher verkaufen

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Immobilien mit Energieausweis erfolgreicher verkaufen
2 Jun, 2021
  • Blog

Wer ein Gebäude in Deutschland verkaufen möchte, muss dafür einen Energieausweis vorlegen können. Fehlt dieser Ausweis, oder werden die Anforderungen, die das Gesetz vorschreibt nicht erfüllt, kann ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 15.000€ anfallen.

Damit das nicht passiert, sollen hier verschiedene Tipps und Hinweise zum Energieausweis für Immobilien erklärt werden.

Ein Energieausweis muss folgende Informationen enthalten

Der Energieausweis einer Immobilie listet alle wichtigen Daten über den energetischen Stand, den eine Immobilie hat, auf. Die Angaben informieren darüber, wie hoch der Energieverbrauch der Immobilie ist. Die Zahlen des Verbrauchs werden in Energieeffizienzklassen dargestellt. Diese Klassen reichen von Klasse A+ bis Klasse H. Dabei ist A+ die energetisch beste Klasse, mit dem niedrigsten Energieverbrauch. Eine Immobilie mit der Energieeffizienzklasse H hat den höchsten, also den schlechtesten Energieverbrauch. Auch Angaben zum Baujahr und der Heizungsart – Gas, Öl, Pellets oder eine andere Art der Heizung – der Immobilie werden in dem Energieausweise angeführt. Wer sich also eine Immobilie als Kapitalanlage anschaffen möchte, sollte vorher unbedingt einen Blick in den Energieausweis des Gebäudes werfen, die darin angegeben Werte können den Wert der Immobilie maßgeblich beeinflussen. Grundlegend muss noch erwähnt werden, dass zwei unterschiedliche Typen an Energieausweisen ausgestellt werden, der Verbrauchsausweis und der Bedarfsausweis.

Die Angaben eines Bedarfsausweis

Wenn eine Immobilie neu gebaut wurde und es demnach noch nicht möglich war den tatsächlichen Energieverbrauch mittels tatsächlicher Verbrauchswerte zu messen, kann ein Bedarfsausweis ausgestellt werden. Dieser Ausweis enthält alle wichtigen Daten, die auf der Grundlage einer theoretischen Berechnung für den Energieverbrauch des Gebäudes basieren. In diese Berechnungen fließen verschiedene Anhaltspunkte ein. Dazu gehören zum Beispiel Daten zur Dämmung des Daches und der Außenwandisolierung, die Art von Fenstern, die Verbaut wurden und deren Dichte und der Heizungstyp. Auch der Standort und die Umgebung des Gebäudes werden in der Berechnung berücksichtigt. Schließlich hat ein Haus, das frei steht, einen anderen Energieverbrauch als ein Reihenhaus. Die Formeln und Werte, mit denen diese Berechnungen vorgenommen werden, sind von vornherein festgelegt und unveränderbar. Allein das Heizverhalten, das die Käufer des Hauses, beziehungsweise die zukünftigen Bewohner haben könnten, wird abgeschätzt.

Der Einfluss des persönlichen Verbrauchswerts auf die Energiebilanz

Das Heizverhalten und der Umgang der Bewohner mit den eingebauten Energiequellen ist ausschlaggebend für die Energiebilanz und den Energieverbrauch der Immobilie. Wer die Beleuchtung anlässt, obwohl sich niemand im Raum befindet, oder wer die Heizung laufen lässt und gleichzeitig die Türen und Fenster eines Raumes geöffnet hat, der wird automatisch einen höheren Energieverbrauch haben, als jemand, der sparsamer mit Ressourcen umgeht. Wer sorgsam ist, kann die Energiebilanz seines Gebäudes positiv beeinflussen.

Die Angaben eines Verbrauchsausweis

Während die Angaben des Bedarfsausweises theoretischer Natur sind und zum Teil geschätzt werden müssen, basieren die Angaben im Verbrauchsausweis auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der Immobilie. Hier werden die exakten Verbrauchsdaten des Warmwassers und der Heizung anhand der Rechnungen der letzten 3 Jahre ermittelt.

Die Beschaffung eines professionellen Energieausweises

Da der Energieausweis beim Verkauf eines Gebäudes äußerst relevant ist, sollte der Ausweis auf jeden Fall von einem Fachmann für Energieberatung, Architekten, Bauingenieur oder von einem Immobilienmakler ausgestellt werden. Diese verfügen über das benötigte Fachwissen und nur wenn der Ausweis vollständig ist, ermöglicht er den professionellen und erfolgreichen Verkauf einer Immobilie. In jedem Fall ist bei einem Verkauf einer Immobilie ein Energieausweis vorzuweisen, da der Verkäufer sonst mit einem Bußgeld rechnen muss.

 

Bild von Pexels auf Pixabay

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